Dr. Jasmin
Haider
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin für Erbrecht
Maître en droit
Licenciée en droit
Auf der Extrameile ist es nie überfüllt.
Dr. Jasmin Haider ist Partnerin der Kanzlei HAIDER Rechtsanwälte im Herzen von München.
Dr. Jasmin Haider ist Fachanwältin für Steuerrecht sowie für Strafrecht. Sie berät und vertritt schwerpunktmäßig im Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht – insbesondere an den Schnittstellen von streitigen Erbrechtsfällen, steuerlichen Konflikt- bzw. Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Ihre internationale juristische Ausbildung (Licenciée en droit, Maître en droit) ergänzt eine ausgeprägte wissenschaftliche und praktische Expertise: Dr. Haider publiziert als Autorin regelmäßig in Fachmedien und ist als Referentin in der Fortbildung von Fachanwältinnen und Fachanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie bei Vorträgen für Unternehmer und Privatpersonen tätig.
Ihr Ansatz: präzise Analyse, klare Strategie und konsequente (gerichtliche) Durchsetzung.
Beratungssprachen: Deutsch, Französisch, Englisch
RECHTSGEBIETE
Erbrecht
Dr. Jasmin Haider berät und vertritt Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte im Erbrecht:
- Pflichtteil & Pflichtteilsergänzung
- Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
- Auskunft / Nachlassverzeichnis / Wertermittlung
- Testament / Erbvertrag / Nachlassplanung
- Testamentsvollstreckung
- Deutsch-französisches Erbrecht (FR/DE)
Steuerrecht
Dr. Jasmin Haider vertritt als Fachanwältin für Steuerrecht Einzelpersonen und Unternehmen im streitigen Steuerrecht / Steuerstreit.
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Einspruchsverfahren & Klage vor dem Finanzgericht
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Betriebsprüfung & steuerliche Außenprüfung
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Erbschaft- & Schenkungsteuer
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Paralleles Besteuerungsverfahren bei laufendem Steuerstrafverfahren
Steuerstrafrecht
Als Fachanwältin für Strafrecht und Steuerrecht verteidigt Dr. Jasmin Haider Privatpersonen und Unternehmen in Steuerstrafverfahren – frühzeitig, diskret und mit klarem Fokus auf Risiko- und Schadensbegrenzung.
Sie begleitet Verfahren bei der Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle und Staatsanwaltschaft sowie in gerichtlichen Strafverfahren.
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Verteidigung im Ermittlungsverfahren (u.a. Vernehmung, Stellungnahmen)
- Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht
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Durchsuchung & Beschlagnahme (Soforthilfe, Strategie, Rechtsmittel)
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Selbstanzeige (Prüfung, Konzeption, Umsetzung)
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Schätzung, Einziehung & Vermögensabschöpfung (Abwehr/Reduktion)
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Schnittstelle Steuerrecht/Strafrecht (Parallelverfahren, Kommunikation mit Finanzamt)


